Der steinige Weg zum fertigen Haus

Die Bauleistungsversicherung, oder auch Bauwesenversicherung, deckt Schäden ab, die dem Bauherrn durch Unwetter, Vandalismus sowie Material- und Konstruktionsfehler entstehen. Der Versicherungsschutz kann auf Diebstahl ausgeweitet werden. Er greift aber nur bei fest verbauten Teilen. Der Beitrag hängt von der Bausumme ab.
Erhöhen sich die Baukosten, muss dies dem Versicherer gemeldet werden. Die Versicherung läuft, bis das Bauvorhaben abgeschlossen ist – längstens meist zwei Jahre. Ist der Bau dann noch nicht fertig, muss die Versicherung verlängert werden.
Ein Problem ist, wenn der Bauträger während der Bauphase Insolvenz anmelden muss. Im Versicherungsschutz ist dies nicht inbegriffen. Bauunternehmer sollten daher eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen. Das ist eine Art Bankbürgschaft, die den Bauherrn im Insolvenzfall schützt.