Tod - Bestattungskosten
Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Diese Aussage mag vielleicht für Verstorbene gelten, nicht aber für Hinterbliebene. Denn auf sie kommen im Todesfall die Bestattungskosten zu, etwa für den Bestatter, den Friedhof und die Trauerfeier.
Inhalt:
1. Alles geregelt?
2. Kosten?
3. Wer muss zahlen?
4. Kein Geld? - was tun?
5. Was kostet IHRE Sterbegeldversicherung
1. TOD: Alles geregelt?
Warum sollten SIE zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln?
Der Tod ist unvermeidlich. Die damit verbundenen Kosten kommen auf jeden Falls auf Sie bzw. Ihre Angehörigen zu.
Wenn es Ihnen nicht egal ist, wie und in welchem Rahmen Ihre Bestattung
erfolgen soll, dann müssen Sie organisatorisch und finanziell vorsorgen.
Die meisten von uns haben auch vor alle notwendigen Dinge zu ihren Lebzeiten zu regeln. Die Umfrage eines Finanzdienstleisters zeigt jedoch, dass es oftmals bei guten Vorsätzen bleibt. Dies ist um so verwunderlicher, da fast alle Befragten folgende Kernaussage machten:
"Ich möchte niemandem zur Last fallen"
Für Freund des schwarzen Humor von Monty Python: Do it yourself Bestattung
2. TOD: Kosten
Wir kaufen alle regelmäßig Brot. Daher können die meisten Leute die ungefähren Brotpreise nennen. - Der Tod und die damit verbundenen Kosten sind Gott sei Dank nicht unser täglicher Begleiter. Jedoch einmal im Leben eines Menschen ist dieses Thema unvermeidlich. Damit Ihre Angehörigen wissen, wie Sie bestattet werden möchten und wovon dies bezahlt wird, sollten Sie dies zu Ihren Lebzeiten regeln.
Wieviel kostet eine Bestattung? - veraltete Werte von 2018 - Für 2023 darunter. Hier sieht man die Auswirkungen der gestiegenen Inflation
Aktualisierte Kosten: 2023
3. TOD - wer bezahlt?
Um die Bestattungskosten kommen Hinterbliebene in der Regel nicht herum. Denn gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassberechtigte das Erbe ausschlägt. Von der Kostentragungspflicht wird er dadurch nicht entbunden.
Sollte das örtliche Sozialamt in Vorlage treten, dann kommen auf die Angehörigen sicher Regressforderungen zu!
Können sich Angehörige die Bestattung nicht leisten, fragen sie sich früher oder später, wann das Sozialamt die Kosten der Beerdigung übernimmt. Die schlechte Antwort lautet: Eigentlich fast nie. Nur zwei Prozent der jährlichen Beisetzungen hat der Staat zuletzt gezahlt.
Bestattungspflichtige Hinterbliebene müssen für die sogenannte Sozialbestattung belegen, dass sie keine finanziellen Mittel haben. Dafür sind sehr viele Unterlagen notwendig, etwa die Sterbeurkunde und Nachweise über den Nachlass des Verstorbenen. Der Bestattungspflichtige muss unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen samt Kontoauszügen aller Art sowie den Mietvertrag und einen Nachweis über besondere Belastungen.
Aktualisierung und Ergänzung 10/2025 - KI Abfrage:
Finanzielle Zumutbarkeit der Kosten
Das Sozialamt übernimmt die Bestattungskosten nur dann, wenn die Kostentragung für die gesetzlich Verpflichteten nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit wird im Einzelfall geprüft. Entscheidend ist, ob die betroffene Person die Kosten aus ihrem Einkommen und Vermögen tragen kann, ohne in soziale Notlage zu geraten.
Auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung beim Bestatter oder ein kleiner Ratenkredit wird berücksichtigt. Laut Rechtsprechung (Bundessozialgericht, Urteil vom 04.04.2019) ist eine Tilgungsdauer von etwa einem Jahr als angemessen anzusehen.
Schonvermögen und Einkommensgrenzen
Seit 2023 liegt die Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) bei 10.000 Euro für Alleinstehende und 20.000 Euro für Ehepaare. Für jede unterhaltspflichtige Person (z. B. Kinder) kommen zusätzlich 500 Euro hinzu. Nur Vermögen, das über dieser Grenze liegt, muss zur Deckung der Bestattungskosten eingesetzt werden.
Die Einkommensgrenze orientiert sich an den Regelbedarfen nach § 87 SGB XII. Für Alleinstehende beträgt der monatliche Regelbedarf aktuell 1.126,00 Euro, zuzüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft. Für Ehegatten oder Kinder werden jeweils 394,10 Euro zusätzlich berücksichtigt.
Sozialhilfestaatliche Sozialleistung zur Gewährung des soziokulturellen Existenzminimums in der Bundesrepublik DeutschlandWikipedia
Übernahme der Kosten durch das Sozialamt
Das Sozialamt am Sterbeort des Verstorbenen ist zuständig. Es übernimmt nur die erforderlichen Kosten einer einfachen, aber würdigen und ortsüblichen Bestattung. Dazu gehören:
Sarg oder Urne
Überführung
Kremation (bei Feuerbestattung)
Friedhofs- und Grabgebühren
einfache Trauerfloristik
Trauerhalle und Trauerredner
hygienische Versorgung des Verstorbenen
Nicht übernommen werden zusätzliche Leistungen wie Trauerkarten, Trauerkleidung, Reisekosten für Trauergäste, Leichenschmaus oder Grabpflege nach der Erstbepflanzung.
Unterlagen für den Antrag
Der Antrag auf Sozialbestattung muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Erforderliche Unterlagen umfassen:
Sterbeurkunde
Nachweise zum Nachlass (Kontoauszüge, Sparbücher, Versicherungen)
Einkommens- und Vermögensnachweise der antragstellenden Person
Rentenbescheide des Verstorbenen
gegebenenfalls Beauftragung des Bestattungsunternehmens
Die genauen Anforderungen können regional variieren, daher ist eine frühzeitige Antragstellung ratsam – idealerweise vor Beauftragung des Bestatters.
4. Individuelles Sparen vs. Kollektivsparen
Wenn Sie das Geld für eine Bestattung bereits angespart haben und es auch kurzfristig verfügbar ist, müssen Sie nichts unternehmen.
Für alle anderen Beteiligten stellt sich die Frage der Finanzierung. Hier haben wir einen Bankkredit mit einer Sterbegeldversicherung verglichen:
Was leistet die Sterbegeldversicherung?

5. Individuelle Berechung:
Ihr (Wunsch-) Werte in den Rechner eintragen:
Welche Aufgaben gehören zu einer Notfallplanung?
Rechtssichere Vollmachten erstellen
(Handlungsvollmacht, Bankvollmacht etc.)
Patientenverfügung
(muss medizinisch fundiert und immer rechtlich aktuell sein)
Testament
(muss formal und inhaltlich rechtssicher sein )
Trauerfallplanung
(Angehörige, Freunde und ggf. Bestatter frühzeitig einbeziehen)