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Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung hilft sehr!

Mittwoch, 8. November 2023 13:30

Tod - Bestattungskosten


THL Versicherungsmakler GmbH - Tel.: 02131 5953606

Bestattungskosten Angehörige haften mit




Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Diese Aussage mag vielleicht für Verstorbene gelten, nicht aber für Hinterbliebene. Denn auf sie kommen im Todesfall die Bestattungskosten zu, etwa für den Bestatter, den Friedhof und die Trauerfeier.



Werte 2018 !!! => Siehe aktuelle Kosten unter 2.TOD: Kosten?





Inhalt:
1. Alles geregelt?
2. Kosten?
3. Wer muss zahlen?
4. Kein Geld? - was tun?
5. Was kostet IHRE Sterbegeldversicherung


1. TOD: Alles geregelt?




Warum sollten SIE zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln?


Der Tod ist unvermeidlich. Die damit verbundenen Kosten kommen auf jeden Falls auf Sie bzw. Ihre Angehörigen zu.


Wenn es Ihnen nicht egal ist, wie und in welchem Rahmen Ihre Bestattung
erfolgen soll, dann müssen Sie organisatorisch und finanziell vorsorgen.
Die meisten von uns haben auch vor alle notwendigen Dinge zu ihren Lebzeiten zu regeln. Die Umfrage eines Finanzdienstleisters zeigt jedoch, dass es oftmals bei guten Vorsätzen bleibt. Dies ist um so verwunderlicher, da fast alle Befragten folgende Kernaussage machten:


"Ich möchte niemandem zur Last fallen"


Für Freund des schwarzen Humor von Monty Python:



2. TOD: Kosten?




Wir kaufen alle regelmäßig Brot. Daher können die meisten Leute die ungefähren Brotpreise nennen. - Der Tod und die damit verbundenen Kosten sind Gott sei Dank nicht unser täglicher Begleiter. Jedoch einmal im Leben eines Menschen ist dieses Thema unvermeidlich. Damit Ihre Angehörigen wissen, wie Sie bestattet werden möchten und wovon dies bezahlt wird, sollten Sie dies zu Ihren Lebzeiten regeln.


Wieviel kostet eine Bestattung?


Obwohl seit der der letzten Thematisierung durch FINANZTEST erst 5 Jahre vergangen sind, werden die veranschlagten 7.000 - 8.000 Euro Gesamtkosten für eine Bestattung nicht mehr reichen. Durch die stark angestiegene Inflation müssen Sie ca. 20 % aufschlagen. Daher scheint es angebracht zu sein, die Versicherungssumme für die Bestattungsvorsorge mit mindestens 10.000 Euro anzusetzen!


Hier noch ein Zitat aus der WELT online vom 09.02.2023:

„Gestörte Lieferketten, die Energiekrise sowie steigende Kosten für Holz, Löhne und vieles andere machen auch unserer Branche zu schaffen.“ Das Portal Statista beziffert die durchschnittlichen Kosten für einen klassischen Todesfall mit einer Beerdigung auf dem Friedhof samt Grabstein und Einfassung mit 
knapp 13.000 Euro.
Die Preise seien aber von Region zu Region höchst unterschiedlich, betont Neuser. Und jede Beerdigung werde anders gestaltet. „Was wir als Trends sehen, sind der pragmatische Wunsch nach pflegefreien Grabstätten für die nomadische Gesellschaft von heute und den eher emotional begründeten Wunsch nach Individualisierung und Personalisierung.“




3. TOD: Wer bezahlt?




Um die Bestattungskosten kommen Hinterbliebene in der Regel nicht herum. Denn gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassberechtigte das Erbe ausschlägt. Von der Kostentragungspflicht wird er dadurch nicht entbunden.


Sollte das örtliche Sozialamt in Vorlage treten, dann kommen auf die Angehörigen sicher Regressforderungen zu!


Können sich Angehörige die Bestattung nicht leisten, fragen sie sich früher oder später, wann das Sozialamt die Kosten der Beerdigung übernimmt. Die schlechte Antwort lautet: Eigentlich fast nie. Nur zwei Prozent der jährlichen Beisetzungen hat der Staat zuletzt gezahlt.


Bestattungspflichtige Hinterbliebene müssen für die sogenannte Sozialbestattung belegen, dass sie keine finanziellen Mittel haben. Dafür sind sehr viele Unterlagen notwendig, etwa die Sterbeurkunde und Nachweise über den Nachlass des Verstorbenen. Der Bestattungspflichtige muss unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen samt Kontoauszügen aller Art sowie den Mietvertrag und einen Nachweis über besondere Belastungen.




4. Individuells Sparen vs. Kollektivsparen





Wenn Sie das Geld für eine Bestattung bereits angespart haben und es auch kurzfristig verfügbar ist, müssen Sie nichts unternehmen.


Für alle anderen Beteiligten stellt sich die Frage der Finanzierung. Hier haben wir einen Bankkredit mit einer Sterbegeldversicherung verglichen:

(Die Kreditzinsen sind seit dieser Berechnung um mehr als das doppelte gestiegen. Leider ist dies für die Habensinsen nicht der Fall. Der Bankkredit für die Bestattung ist demnach deutlich teuerer geworden!)




Das Ansparen einer Summe XXXXX € (hier 6.000 Euro) bei einer monatlichen Sparrate von 41,24 Euro (0,2 % Habenzins) dauert ca. 10 Jahre. Der monatliche Sparbeitrag orientiert sich an dem monatlichen Versicherungsbeitrag für eine Sterbegeldversicherung. Selbst wenn es inzwischen einen besseren Habenzins gibt, fällt das Ergebnis für den eigenen "Sparplan" nicht besser aus, da aufgrund der Inflation die angestrebte Summe von 6.000 Euro zur Dekcung der Kosten bei weitem nicht mehr ausreicht und auch das Hauptmanko bleibt bestehen: Tritt der Todesfall unerwartet früh ein , ist kein Geld im "Sparplan"! - Bei der Sterbegeldversicherung hingegen steht das 
Geld sofort und in voller Summe bereit (mit Gesundheitsfragen) oder bei Vereinbarung einer Wartezeit bei Verzicht von Gesundheitsfragen (in der Regel 12 - 36 Monate Wartezeit - je nach Anbieter und Tarif) nach Ablauf der Wartezeit bzw. anteilig (Tod nach 9 Monaten = z.B. 9/24tel) zur Verfügung.






Was leistet die Sterbegeldversicherung?





5. Individuelle Berechnung




Vergleichsrechner


Seite der HDH




Welche Aufgaben gehören zu einer Notfallplanung?


Rechtssichere Vollmachten erstellen
(Handlungsvollmacht, Bankvollmacht etc.)


Patientenverfügung
(muss medizinisch fundiert und immer rechtlich aktuell sein)


Testament
(muss formal und inhaltlich rechtssicher sein )