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Inflation und Wohngebäudeversicherung

Massive Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung - warum?

Freitag, 14. Juli 2023 21:48

Massive Beitragserhöhungen in der Wohngebäudeversicherung für 2023 zu erwarten

Die Inflation hat Fahrt aufgenommen. Im Lebensmittelbereich haben dies die Verbraucher bereits unmittelbar erfahren müssen. In anderen Bereichen treten die Folgen der Preissteigerungen erst jetzt ein:

  • Der Anpassungsfaktor für Beiträge in der Wohngebäudeversicherung wird 2023 im Vergleich zum Vorjahr um rund 15 Prozent ansteigen.
  • Wohngebäudeversicherer sind verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Kosten im Baugewerbe anzupassen, um eine Unterversicherung auszuschließen.
  • Ein Sonderkündigungsrecht greift bei dieser Form der Kostenerhöhung nicht. Versicherte können aber auf anderen Wegen Kosten sparen.

Nun hat sich bestätigt, was bereits seit Wochen in den Versicherungsnachrichten herumgeisterte: Die Beiträge für eine Wohngebäudeversicherung werden ab 2023 wird kräftig ansteigen.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) gab am Montag an, dass der Anpassungsfaktor, der für die Wohngebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert wichtig ist, gegenüber 2022 um 14,7 Prozent zulegt. Zum Vergleich: In den letzten zehn Jahren betrug der Anstieg dieses Wertes im Durchschnitt drei Prozent.

Für Häusle-Besitzer kommen damit zu den steigenden Energiekosten und hohen Baukosten weitere finanzielle Belastungen in Form von deutlich höheren Versicherungsbeiträgen hinzu.

Warum steigen die Kosten eigentlich an?

Der Anpassungsfaktor ist ein Teil der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert. Er wird jährlich angepasst. Die Grundlage dieser Angleichung sind der Baupreisindex und der Tariflohnindex für das Baugewerbe des Statistischen Bundesamtes.

Steigen dort die Kosten an, wirkt sich dies auch auf die Versicherungsprämien aus. Inflation, höhere Preise für Energie und Baustoffe sowie die Lohnentwicklung im Baugewerbe tragen so dazu bei, dass auch die Versicherungsnehmer tiefer in die Tasche greifen müssen.

Wohngebäudeversicherer sind bei Tarifen mit gleitendem Neuwert dazu verpflichtet, die Beiträge jedes Jahr an die Indexveränderungen anzupassen. Dass diese Entwicklungen die Hausbesitzer stark treffen, ist dem GDV durchaus bewusst. Dennoch legt der Verband den Versicherten nahe, nicht am falschen Ende zu sparen.

Die Kostenanpassungen seien „notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können“, erklärt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin in der Mitteilung an die Presse.

Warum lohnt sich diese Form der Wohngebäudeversicherung?

Bei einer Gebäudeversicherung mit gleitendem Neuwert wird im Vertrag keine feststehende Versicherungssumme vereinbart. Stattdessen gibt es die Garantie, dass der Versicherer im Schadensfall die Wiederaufbaukosten bezahlt, und zwar zum aktuellen Preisniveau. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Summe höher ist als der Bau des Hauses ursprünglich einmal kostete. Versichert sind also immer die aktuellen Baukosten für den Wiederaufbau des Gebäudes. Die Leistung der Police passt sich im Schadensfall an die Preise an, die in der Baubranche herrschen.

Für den Versicherten bedeutet das, dass er höhere Beiträge zahlen muss. Durch die Indexanpassung von 14,7 Prozent würde eine Wohngebäudeversicherung, die 1.200 Euro im Jahr kostet, beispielsweise um rund 177 Euro teurer. Im Gegenzug wird durch diese Regelung eine Unterversicherung vermieden.

Dass die Versicherungssumme die Kosten für den Schadensfall unterschreitet, kann Versicherte treffen, die eine Wohngebäudeversicherung ohne diese automatische Anpassung besitzen.

Kein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung

Wenn eine Versicherung die Kosten für ihre Leistungen erhöht, steht dem Versicherungsnehmer normalerweise ein Sonderkündigungsrecht zu – jedoch nicht bei dieser Form der Wohngebäudeversicherung! Dies greift nur, wenn der Versicherer unabhängig von der Indexanpassung die Kosten erhöht, und zwar bei gleichbleibender Leistung.

Verbraucher haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Beitragsanpassung einzulegen. Das hat jedoch zur Folge, dass der Versicherungsschutz im Schadensfall nicht mehr alle anfallenden Kosten abdeckt. Gerade weil auf absehbare Zeit die Inflationsrate hoch bleiben wird, entstehen durch den Verzicht auf die Indexanpassung erhebliche Versicherungslücken, da z.B.nach einem Brand eine Immobilie im Jahre 2025 nicht mehr zu den Kosten von 2022 (die dann nur noch versichert wären) wieder aufgebaut werden könne.

Was können Versicherte tun?

Preisbewusste Hausbesitzer können dennoch etwas tun, um hohe Versicherungskosten zu senken. Wer eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, kann die monatlichen Beitragskosten verringern. Doch auch ein Blick auf die aktuellen Angebote von anderen Versicherern kann sich in Einzelfällen lohnen. Da sich die Versicherer und die jeweiligen Tarife zum Teil massiv in den Leistungen unterscheiden, sollten Sie immer mit uns Rücksprache halten, bevor Sie einen Wechsel vollziehen. Einen ersten Überblick können Sie sich mit unserem Online-Vergleichsrechner verschaffen!

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