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Wohngebäudeversicherung - wieder im Minus

Aktualisiert 10/2019

Seit vielen Jahren ereichte die Versicherungswirtschaft in der Sparte WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG im Jahr 2016 und 2017 eine Schaden-Kosten-Quote von unter 100 %.

Vereinfacht gesagt: Wenn die Quote über 100 % liegt, werden mehr Gelder (für Schäden) ausgegeben als Beiträge eingenommen. Bei einer Quote unter 100% werden von den Versicherern Überschüsse erwirtschaftet.

Was geht Sie als Kunde dies an?

Zahlt Ihr Versicherer dauerhaft drauf, weil er höhere Schadensbegleichungen als Einnahmen hat, steht schon bald die nächste Beitragserhöhung an. Da auch die Wohngebäudeversicherer im Wettbewerb stehen, wird wahrscheinlich vorher, über eine "sparsame" Regulierungspraxis, versucht die Kosten zu senken.

Bei der Auswahl der Versicherer berücksichtigen wir auch die Schaden-Kosten-Quoten jeder Gesellschaft! - Es gibt auch Gesellschaften, die ihre Tarife vernünftig und preisstabil kalkuliert haben.

Kostensteigerung bei der Hausversicherung

06-10-2014 - Wohngebäudeversicherung - Verluste - Beitragserhöhungen



Seit über zehn Jahren schreibt die Versicherungswirtschaft im Bereich der Wohngebäudeversicherung rote Zahlen. Die sogenannte Combined Ratio beläuft sich auf ca. 112%. Das bedeutet, daß der Versicherer pro eingenommenen Euro einen Betrag von 1,12 Euro ausgeben muß. Um diese Situation zu ändern, greifen die Versicherer nun zu immer rabiateren Gegenmaßnahmen. Bereits in der Vergangenheit wurden Gebäudeversicherungen häufig nach dem ersten oder zweiten Schaden gekündigt. Mittlerweile werden die Versicherungen jedoch immer häufiger gekündigt, wenn noch gar kein Schaden eingetreten ist. Oft genügt es, daß das Gebäude ein gewisses Alter erreicht hat, um vom Versicherer als unerwünschtes Risiko eingestuft zu werden. Auch ziehen sich immer mehr Versicherer komplett aus dem Geschäft mit Wohngebäudeversicherungen zurück. Dadurch wird die Lage weiter verschärft und Öl ins Feuer gegossen. So haben alleine dieses Jahr mindestens zwei Versicherer große Teile ihres Gebäudeversicherungsbestandes aufgekündigt.

Trotzdem sollte jeder Kunde nicht passiv bei seinem bisherigen Versicherer verharren. Im Zweifelsfall kann ein Nichttätigwerden zum Ruin führen: 

So regeln die Versicherungsbedingungen üblicherweise, dass bei einer grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls die Schadenszahlung gekürzt werden kann. Eine grob fahrlässige Herbeiführung des Schadens ist es zum Beispiel, wenn Kerzen unbeaufsichtigt brennen und es in der Folge zu einem Brand kommt. Die vom Versicherer vorgenommene Leistungskürzung kann dann schnell die Hälfte des Gesamtschadens ausmachen. Dies bedeutet hohe finanzielle Einbußen für den Versicherten.


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