Ein bekanntes Sprichwort lautet: „Nichts im Leben ist umsonst, nur der Tod – und der kostet das Leben.“ Diese Aussage mag vielleicht für Verstorbene gelten, nicht aber für Hinterbliebene. Denn auf sie kommen im Todesfall die Bestattungskosten zu, etwa für den Bestatter, den Friedhof und die Trauerfeier.
Aktualisierung:
Obwohl unser Artikel noch nicht alt ist, sind die genannten Kostenbeispiele nicht mehr ganz aktuell. Durch die stark angestiegene Inflation müssen Sie ca. 15 - 20 % aufschlagen.
Daher scheint es angebracht zu sein, die Versicherungssumme für die Bestattungsvorsorge mit mindestens 7.500 Euro anzusetzen!
Selbst das Musikgenie Mozart wurde in einem Wiener Armengrab verscharrt!
Inhalt:
1. Alles geregelt?
2. Kosten?
3. Wer muss zahlen?
4. Kein Geld? - was tun?
5. Was kostet IHRE Sterbegeldversicherung
1. TOD: Alles geregelt?
Warum sollten SIE zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln?
Der Tod ist unvermeidlich. Die damit verbundenen Kosten kommen auf jeden Falls auf Sie bzw. Ihre Angehörigen zu.
Wenn es Ihnen nicht egal ist, wie und in welchem Rahmen Ihre Bestattung erfolgen soll, dann müssen Sie organisatorisch und finanziell vorsorgen.
Die meisten von uns haben auch vor alle notwendigen Dinge zu ihren Lebzeiten zu regeln. Die Umfrage eines Finanzdienstleisters zeigt jedoch, dass es oftmals bei guten Vorsätzen bleibt. Dies ist um so verwunderlicher, da fast alle Befragten folgende Kernaussage machten:
"Ich möchte niemandem zur Last fallen"
Für Freund des schwarzen Humor von Monty Python: Do it yourself Bestattung
2. TOD: Kosten
Wir kaufen alle regelmäßig Brot. Daher können die meisten Leute die ungefähren Brotpreise nennen. - Der Tod und die damit verbundenen Kosten sind Gott sei Dank nicht unser täglicher Begleiter. Jedoch einmal im Leben eines Menschen ist dieses Thema unvermeidlich. Damit Ihre Angehörigen wissen, wie Sie bestattet werden möchten und wovon dies bezahlt wird, sollten Sie dies zu Ihren Lebzeiten regeln.
ACHTUNG: Inflationsbedingt können Sie hier locker 15 % aufschlagen!
Wieviel kostet eine Bestattung heute?
3. TOD - wer bezahlt?
Um die Bestattungskosten kommen Hinterbliebene in der Regel nicht herum. Denn gemäß § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassberechtigte das Erbe ausschlägt. Von der Kostentragungspflicht wird er dadurch nicht entbunden.
Sollte das örtliche Sozialamt in Vorlage treten, dann kommen auf die Angehörigen sicher Regressforderungen zu!
Können sich Angehörige die Bestattung nicht leisten, fragen sie sich früher oder später, wann das Sozialamt die Kosten der Beerdigung übernimmt. Die schlechte Antwort lautet: Eigentlich fast nie. Nur zwei Prozent der jährlichen Beisetzungen hat der Staat zuletzt gezahlt.
Bestattungspflichtige Hinterbliebene müssen für die sogenannte Sozialbestattung belegen, dass sie keine finanziellen Mittel haben. Dafür sind sehr viele Unterlagen notwendig, etwa die Sterbeurkunde und Nachweise über den Nachlass des Verstorbenen. Der Bestattungspflichtige muss unter anderem Einkommens- und Vermögensnachweise beim Sozialamt einreichen samt Kontoauszügen aller Art sowie den Mietvertrag und einen Nachweis über besondere Belastungen.
4. Individuelles Sparen vs. Kollektivsparen
Wenn Sie das Geld für eine Bestattung bereits angespart haben und es auch kurzfristig verfügbar ist, müssen Sie nichts unternehmen.
Für alle anderen Beteiligten stellt sich die Frage der Finanzierung. Hier haben wir einen Bankkredit mit einer Sterbegeldversicherung verglichen:
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